Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über den Ankauf von Zahn- Altgold und anderen Edelmetallen zwischen dem Verkäufer und Plagon, Inhaber Lars Nöcker, Greulingstraße 2, 42859 Remscheid (Ankäufer). Anders lautende Bedingungen haben keine Gültigkeit, auch wenn der Verkäufer diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
Gegenstand des Vertrages
- a) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über den Verkauf von Edelmetallen wie Gold, Silber, Platin, usw. ("Kaufgegenstand") durch Sie als Verkäufer ("Verkäufer") und Plagon Inhaber Lars Nöcker ("Käufer").
b) Anders lautende Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit, auch wenn der Käufer diesen im Einzelfall nicht widerspricht. - Der Verkäufer sichert gegenüber dem Ankäufer hiermit ausdrücklich zu, dass er das 18. Lebensjahr vollendet und voll geschäftsfähig, nicht gewerblich tätig, der Ankaufsgegenstand in seinem Alleineigentum steht oder er zumindest über den Gegenstand verfügungsberechtigt, der Ankaufsgegenstand frei von Rechten Dritter ist und dieser weder aus einer rechtswidrigen Tat stammt, noch mit der Veräußerung eine solche begangen wird. Der Verkäufer versichert ausdrücklich den Vertrag im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu schließen.
- Die Annahme des Vertrages erfolgt nach Begutachtung und Bewertung des Ankaufsgegenstandes durch den Ankäufer, in denen der Kaufpreis vom Ankäufer überwiesen oder direkt ausgezahlt wird.
- Mit dem Eingang des Kaufpreises auf das Konto oder Barauszahlung des Verkäufers geht das Eigentum an dem Zahngold/Altgold auf den Ankäufer über. Der Verkäufer verzichtet insoweit auf den Zugang der Willenserklärung durch eine schriftliche Erklärung.
- a) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über den Verkauf von Edelmetallen wie Gold, Silber, Platin, usw. ("Kaufgegenstand") durch Sie als Verkäufer ("Verkäufer") und Plagon Inhaber Lars Nöcker ("Käufer").
Entgegennahme des Zahngoldes bzw. Altgold
- Das Zahngold/Altgold wird in der Weise vom Ankäufer angenommen, dass der Verkäufer das Zahngold/Altgold in eine dafür vorgesehene sterile Tüte gibt, und die Tüte mit einer Auftragsnummer versieht und mit dem dazugehörigen Auftragszettel bei einem teilnehmenden Zahnarzt in den Zahnarzträumlichkeiten in die vom Ankäufer aufgestellte Box einwirft. Diese Box wird wöchentlich vom Ankäufer gelehrt.
- Nach der Leerung der Box bearbeitet der Käufer die in der Box befindlichen Aufträge. Dabei wird der Kaufpreis für das Zahngold/Altgold auf das von dem Verkäufer angegebene Konto überweisen. Die überweisung erfolgt spätestens acht Werktage nach dem Einwurf des Zahngoldes in der Box. Maßgebliches Datum ist das auf dem Auftragszettel vermerkte Datum.
- Für den Fall, dass der Verkäufer sich für die Spende des Betrages an die vom behandelnden Zahnarzt angegebene karitative Institutionen oder Organisation entscheidet, wird der Betrag innerhalb von acht Werktagen auf das Girokonto der karitativen Institution überwiesen. Unmittelbar nach Anweisung des Betrages erhält der Verkäufer einen Nachweis über die überwiesene Spende.
- Bei der Wertprüfung des Zahngoldes/Altgoldes kann es zu Beschädigungen des Altgoldes kommen. Mit einer für die überprüfung des Zahngoldes/Altgoldes einhergehende Beschädigung in Form von Materialverbrauch und Verfärbung ist der Verkäufer ausdrücklich einverstanden.
- Modeschmuck, Edelsteine und Gold beschichtete Schmuckgegenstände werden nicht angekauft. Der Verkäufer hat daher dafür Sorge zu tragen, dass das Altgold frei von Steinen und sonstigen Dekorstücken eingeworfen wird. Andernfalls ist der Käufer nicht verpflichtet, diese Gegenstände an den Verkäufer zurückzusenden. Diese können allerdings in den Räumlichkeiten des Verkäufers innerhalb von einem Monat ab Datum des Vertragsschlusses abgeholt werden. Werden diese Gegenstände nicht abgeholt, so hat der Käufer das Recht, die Gegenstände zu entsorgen.
Berechnung des Kaufpreises
- Für die Berechnung entsprechenden Kaufpreises, ist der gängige Rohstoffkurs (Börse Frankfurt/London/New York) maßgebend. Die Berechnung des Kaufpreises wird also durch das Gewicht des Edelmetalles multipliziert.
- Bei der überweisung des ermittelten Kaufpreises wird sowohl der Tageskurs in USD des Edelmetalles als auch der zugrunde gelegte Ankaufspreis im Verwendungszweck vom Ankäufer angegeben.
- In dem Kaufpreis ist eine eventuell anfallende Umsatzsteuer bereits enthalten.
Vertragliches Rücktrittsrecht, Ausschluss des Widerrufsrechts
- Dem Verkäufer steht kein Widerrufsrecht zu, da der vom Ankäufer ermittelte Ankaufspreis Kursschwankungen unterliegt.
- Das dem Verkäufer eingeräumte Rücktrittsrecht kann dann ausgeübt werden, wenn
a) der Verkäufer mit den auf dem überweisungsträger angegebenen Daten zur Berechnung des Einkaufspreises nicht einverstanden ist und den Rücktritt gegenüber dem Verkäufer innerhalb der folgenden drei Werktagen nach Eingang des Ankaufspreises auf seinem Girokonto bzw. nach Erhalt der Spendenbestätigung durch den Verkäufer ausübt (maßgebend ist der Eingang der Erklärung beim Ankäufer) und
b) der Verkäufer den ihm überwiesenen Betrag bzw. als Spende vom Ankäufer an die benannte Organisation gezahlten Betrag zurück überweist, wobei der Betrag innerhalb von fünf Werktagen auf das Girokonto des Ankäufers bei der (BLZ 342 500 00 / KNT 1 311 869) eingehen muss. - Der Rücktritt gegenüber dem Ankäufer ist entweder telefonisch unter der Telefonnummer (01 57 - 77 90 01 92) zu erklären oder schriftlich, wobei auch die Versendung per E-Mail zulässig ist. Der Rücktritt ist nur dann wirksam erklärt, wenn sowohl der Rücktritt fristgerecht erklärt als auch der Ankaufsbetrag fristgerecht auf dem Girokonto des Ankäufer überwiesen wird. Der Verkäufer hat im Falle des Rücktrittes selbst die Kosten der Rücküberweisung des Betrages zu tragen.
- Ist der Rücktritt durch den Verkäufer wirksam erklärt worden, so wird der Ankäufer das Zahngold/Altgold nach Eingang des Betrages an die vom Verkäufer angegebene Anschrift zurücksenden. Im Falle einer Rücksendung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung zu dem Zeitpunkt auf den Verkäufer über, indem der Ankäufer den Gegenstand einem Versandunternehmen übergibt. Der Verkäufer ist nach Erhalt der Ware verpflichtet, diese auf Vollständigkeit und Mängel, insbesondere Gewicht, Anzahl, Beschädigungen auch der Verpackung, zu prüfen und diese unverzüglich ausschließlich schriftlich mitzuteilen. Geht eine solche Erklärung seitens des Verkäufers nicht binnen 14 Tagen beim Ankäufer ein, gilt der Ankaufsgegenstand als ordnungsgemäß, mangelfrei und vollständig übersandt.
Haftung und Schadensersatz
- Die Haftung des Ankäufers bei leichter fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht bzw. einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages verhindert und auf deren Einhaltung der Verkäufer vertrauen durfte, ist die Haftung des Ankäufer auf vertragstypische und beim Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.
- Eine Haftung des Ankäufers wegen leichter fahrlässiger Verletzung einer Nebenpflicht, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten des Vertrages gehört, ist ausgeschlossen.
- Eine Haftung des Ankäufer wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt davon unberührt. Ebenfalls gilt der Haftungsausschluss nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder übernahme einer Garantie, für die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
- Mit den vorstehenden Regelungen ist nicht die änderung der Beweislast zum Nachteil des Verkäufers verbunden.
- Der Ankäufer haftet nicht für solche Beschädigungen an dem Zahngold/Altgold, die für die Ermittlung des Ankaufswertes notwendig waren.
- In den vorgenannten Ziffern ausgeschlossene bzw. beschränkte Haftung gilt auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern oder sonstigen Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Ankäufers.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.